„I am asking you to live in the presence of reality, an invigorating life.“
– Virginia Woolf

In der aktuellen Berichterstattung über gegenwärtige Fluchtbewegungen zeichnet sich eine tendenzielle Zweiteilung des Beobachteten ab: Einerseits gibt es Bilder ungeahnten zivilgesellschaftlichen Engagements für eine Milderung der extrem schwierigen bis lebensbedrohlichen Situation von Geflüchteten, ein Engagement, das sehr schnell durch den Begriff „Willkommenskultur“ gefasst wurde; und andererseits Berichte darüber, dass zur Abwehr der Geflüchteten an den Rändern und innerhalb der Europäischen Union entlang nationalstaatlich definierter Grenzlinien Zäune hochgezogen werden sollen bzw. bereits hochgezogen werden.

Für eine kritische Auseinandersetzung mit der Funktion von Grenzziehungen und Grenzsicherungen in Bezug auf Identitätskonstruktionen wie Geschlecht, Nation oder Gemeinschaft, in Bezug auf deren wechselseitige Bedingtheit und hinsichtlich kritischer Handlungsoptionen wäre allerdings die Frage zu stellen, ob es sich bei augenscheinlich gegensätzlichen Phänomenen wie „Willkommenskultur“ einerseits und z.B. nationalstaatlich definierten Grenz-‚Sicherungen‘ andererseits tatsächlich um zwei klar voneinander abzugrenzende Praxisformen handelt; bzw., wenn nicht, welcher Art deren Verschränkung ist, in welcher Weise beidem eine strukturähnliche Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungslogik zugrunde liegt und was dies für eine identitätskritische und antidiskriminatorische Praxis (in unterschiedlichsten – forschenden, edukativen, aktivistischen, beraterischen, künstlerischen oder anderen – Praxisfeldern) bedeuten könnte.

Refugees Welcome: Bring Your Family – Familie|Gender|Nation

Dass eine solche Fragestellung erhellend ist, zeigt sich zum Einen mit Blick auf die Grenzdefinitionen von Gender und Nation. So stellt das dominierende Bild von Geflüchteten diese entweder als ‚männlich, jung, ungebildet, gewaltbereit‘ dar, was sie zur Bedrohung für die von einer Mehrheitsgesellschaft des globalen Nordens als ‚eigene‘ beanspruchte ‚Gemeinschaft‘ macht, oder aber die Geflohenen werden als familial, ‚mütterlich-weiblich‘ und als solche als schutzbedürftig dargestellt.

Dieses Muster einer auf der Basis binär und heteronormativ definierter Gemeinschaft von Familie wie Nation wird aktuell in der öffentlichen Debatte über die sexualisierte Gewalt in der Silvesternacht in Köln/Hamburg/Stuttgart/Berlin reproduziert, wenn ungeachtet unzureichender Information das Thema ‚Flüchtlinge‘ und das Thema Gewalt quer durch alle Medien permanent als vorgeblich zusammenhängend genannt werden und nicht etwa längst notwendige Korrekturen im geltenden Sexualstrafrecht sondern eine Verschärfung der Asylgesetze gefordert wird. Dies ermöglicht nicht nur das Fortschreiben rassistischer und anti-muslimischer Stereotype, sondern auch das fortgesetzte Ausblenden heterosexistischer und auf vielfältige andere Weisen diskriminatorischer Strukturen der Mehrheitsgesellschaft.

Das Muster binär und heteronormativ definierter Gemeinschaft von Familie wie Nation wird aber letztlich auch in dem vielfach präsenten „Refugees Welcome“-Logo als ein das Schema einer binär gegenderten Kleinfamilie aufrufendes Bild reproduziert. Repräsentationen von Identitätspositionen jenseits binärer Genderkonstruktionen und entsprechender heteronormativer Zuschreibungen im Sinn gesellschaftlicher Segregation scheinen – auch in migrationsaffinen Zusammenhängen – ganz offenbar wenig geeignet, vereindeutigende Grenzen von (schützenswerter) Gemeinschaft oder nationaler Identität sicherzustellen.

Eine Trennung wird zum Anderen ebenso häufig, auch seitens grenzsicherungs-kritischer Positionen, zwischen ‚Zivilgesellschaft’ und Politik bzw. Staat, aber auch zwischen ‚Zivilgesellschaft’ und ‚besorgten Bürgern’ vorgenommen. Die Sorgen der ‚besorgten Bürger’­*, die sich zu einem unübersehbaren Teil auch in antifeministischen, diskriminierenden und zutiefst antidemokratischen Angriffen nicht nur gegen Geflüchtete, sondern auch gegen kritische, anti-diskriminatorische Positionen manifestieren, erscheinen auf diese Weise als klar abgrenzbar von Positionen der ‚Zivilgesellschaft’.

‚Ströme’, ‚Fässer’, ‚Festungen’

Was hingegen in den unterschiedlichen Interessensbereichen gleichermaßen wirksam scheint, sind Sprachbilder, die die Vorstellung von Begrenzung mit dem Bild eines Gefäßes verbinden (allein dessen Fassungsvermögen scheint Gegenstand unterschiedlicher Einschätzungen). Vor allem in der medial dominierenden naturalisierenden Rede von einer ‚Überforderung’ durch ‚Ströme’ und ‚Fluten’ von Geflüchteten, oder der vorgeblichen Notwendigkeit, eine ‚Festung’ zu sichern, wird gebetsmühlenartig die Vorstellung von quasi-natürlich ‚gegebenen‘, gefäßartigen Entitäten (wie z.B. national/ethnisch/kulturell definierte ‚Gemeinschaft‘) reproduziert, deren Definition, das heißt, deren Identität und Grenzen fraglos erscheinen. Mit Verweis auf die Notwendigkeit einer solchen Grenzsicherung scheint jede alternative politische Diskussion disqualifizierbar.

Soweit so bekannt und vielfach schon kritisiert. Wenn nun aber im Fall gegenläufiger Handlungsweisen (wie z.B. der – auf privatwirtschaftlicher wie auch auf ‚amtlicher’ Basis, in hohem Maß aber auf ‚ehrenamtlicher’ Basis erfolgenden – Versorgung und Unterstützung Geflüchteter) häufig ebenso jene Vorstellung vermeintlich eindeutiger Grenzen zwischen einem ‚Innen‘ und einem ‚Außen‘ bzw. einem ‚Eigenen‘ und einem ‚Anderen‘ aufrechterhalten bleibt, so ist die Frage, was demgegenüber die Voraussetzungen und was die Konsequenzen alternativer Denk- und Handlungsformen wären. Denn Grenzziehungen spielen auch in der Repräsentation unterstützender Aktivitäten bzw. der „Willkommenskultur“ eine nicht unerhebliche Rolle. Der Begriff „Willkommenskultur“ impliziert zunächst, dass jene, die willkommen-heißen, von jenen, die kommen, eindeutig zu unterscheiden sind – die Grenzziehungen, die diese Differenz und die darüber definierten Subjektpositionen hervorbringen, also selbst nicht zur Debatte stehen. Mit dieser Unterscheidung einher geht vor allem die Definition und Gestaltung konkreter gesellschaftlicher/sozialer Beziehungen und von Gesellschaft/Gemeinschaft als solcher. Denn die Unterscheidung zwischen Willkommen-Heißenden und Kommenden (die nicht pauschal mit Kommen-Wollenden gleichzusetzen sind) ist nicht einfach nur eine räumlich-geografische, positionale, sondern definiert Identitätspositionen und Machtverhältnisse; und sie erlaubt, globale und lokale Interdependenzen, Involviertheiten und Verantwortlichkeiten auszublenden und diese in einer dichotom und exklusiv definierten Vorstellung von ‚Geben‘ und ‚Nehmen‘ eben nicht in Frage zu stellen.

„Schienenersatzverkehr“ als politischer Begriff

Schritte in eine solche Richtung der radikalen Kritik an Grenzsicherungen (als Trennungen eines ‚Innen‘ von einem ‚Außen‘) finden sich vor allem dort, wo Praktiken der Selbstermächtigung als Selbstermächtigung Aller entwickelt wurden und werden, beispielsweise im Zusammenhang mit jener Aktion, die im September 2015 als „Konvoi Wien–Budapest Schienenersatzverkehr für Flüchtlinge“ (FB-Link!) bekannt wurde und als eine Form der „kollektiven Selbstermächtigung zur Fluchthilfe“ verstanden werden kann.1)Siehe dazu; Kurto Wendt: 6. 9. 2015: Der Tag, an dem „Schienenersatzverkehr“ zum politischen Begriff wurde. In: Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst, Herbst 2015 Nr. 37, 13-14. Als Reaktion auf zunehmend eskalierende Menschenrechtsverletzungen an Nationalgrenzen, Bahnhöfen und sogenannten „Hot Spots“ mehrten sich seit dem Sommer 2015 nicht nur Protestkundgebungen mit tausenden Teilnehmenden aus allen Bevölkerungsbereichen. Selbst staatliche „Organe“ wie z.B. die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und sogar die Polizei begannen, Geflüchtete bei ihrer gewünschten Weiterreise zu unterstützen. Im Zuge dieser Entwicklungen und ausgehend von der Initiative einer kleinen Gruppe von Menschen wurde binnen weniger Tage ein Konvoi von 170 Autos organisiert, mit denen hunderten auf dem gesperrten Bahnhof Keleti in Budapest festsitzenden Geflüchteten die Weiterreise nach Deutschland ermöglicht wurde. Bereits im Verlauf der Planung, die – spätestens angesichts mehrerer tausend Unterstützer*innen binnen kürzester Zeit in den Sozialen Netzwerken – nicht nur Dublin III, sondern auch staatliche Ordnungsmacht in Frage stellte, kam es in Budapest zur Verhaftung von Aktivist*innen wegen Schlepperei. Das Einschüchterungssignal (in allen Staaten der EU gelten hohe Haftstrafen für Schlepperei) und juridische Bedenken bewirkten zunächst eine Umwidmung des Konvois in einen Hilfsgüterkonvoi und führte beinahe zur Absage der Aktion. Als sich hingegen daraufhin die Geflüchteten zu Fuß Richtung Österreich auf den Weg machten, wurde dieses Signal aufgegriffen und der Konvoi setzte sich von Wien aus, bis zur Stadtgrenze sogar von der Wiener Polizei geleitet und begleitet von internationalem Medieninteresse, in Bewegung, um den anfänglichen Plan umzusetzen und hunderte Menschen unbehelligt von Hegyeshalom, Vámosszabadi und Budapest nach Wien zu bringen. Der Konvoi fand vielfache Nachfolge nicht nur aus Wien, sondern auch aus Amsterdam, Leipzig, Berlin und Graz, und nicht nur durch so genannte ‚Freiwillige’, sondern zum Teil auch durch Bundesheer, Polizei und Rotes Kreuz, die Menschen durch Österreich und auch durch Deutschland schleusten. Obwohl privater ‚Schienenersatzverkehr’ offiziell unerwünscht ist, hat sich die Praxis des free ride für Geflüchtete etabliert. Was sich mit dem „Schienenersatzverkehr“ am 6. September 2015 öffentlich sichtbar entwickelte (ein bewusstes Verüben strafrechtlicher Delikte in zwei Staaten durch hunderte Menschen aus verschiedensten Bevölkerungsbereichen), ist eine Praxis der Selbstermächtigung, die sich eben nicht auf die Idee einer kollektiven Identität, Kultur oder Ordnung stützt, sondern, ganz im Gegenteil, nicht nur die herrschende Ordnung europäischer Migrations- und Asylpolitik in Frage stellt, sondern im Zuge kollektiver Ausverhandlungsprozesse auch identitäre Grenzdefinitionen und damit verknüpfte Zugehörigkeiten, Repräsentationspolitiken und Machtverhältnisse.2)Vergleichbare Ansätze lassen sich auch im Rahmen der 2012 zeitgleich in Österreich und Deutschland unternommenen (Bundesländer- und Asylgesetzgrenzen überschreitenden) Protestmärsche gegen Lagerzwang, Residenzpflicht und Abschiebung beobachten und ebenso im Zusammenhang der darauffolgenden Besetzung öffentlicher Plätze und Gebäude und Selbstorganisation von Protestcamps (wie z.B. Oranienplatz/Berlin oder Votivkirche/Wien).
Vgl. dazu: Nadiye Ünsal
: Challenging ‘Refugees’ and ‘Supporters’
 Intersectional Power Structures in the Refugee Movement in Berlin. sowie: Napuli Langa
: About the refugee movement in Kreuzberg/Berlin. sowie: transact: Wie ist Deine Freiheit mit meiner verbunden? Stichworte zu gemischter Organisierung, Definitionsmacht und Critical Whiteness.
An welche Grenzen/Grenzsicherungsbestrebungen Ansätze selbstermächtigender Grenzkritik treffen, zeigt sehr deutlich der Dokumentarfilm Last Shelter (Ö, 2015) von Gerald Igor Hauzenberger über Konfliktfelder und Eskalationsdynamiken im Zusammenhang mit der monatelangen Besetzung der Wiener Votivkirche durch Geflüchtete.

Definitionsmacht teilen

Ein erneuter Blick auf Chantal Mouffes und Ernesto Laclaus Konzept „radikaler Demokratie“ und auf das damit verknüpfte Postulat einer „Unmöglichkeit von Gesellschaft“ erweist sich hier als weiterführend. Unter Rekurs auf Antonio Gramsci und Jacques Lacan sehen Laclau und Mouffe genau in der Unmöglichkeit einer Schließung von Demokratie wie von Gesellschaft das Moment des Politischen (als unterschieden von Politik). Während das Phantasma einer Schließung entlang einer ein-deutigen Identitätsgrenze stets wirksam bleibe, gelte es, den unaufhebbaren Antagonismus, durch den Gesellschaft sich konstituiert, als Moment der Spannung und radikalen Offenheit anzuerkennen.3)Ernesto Laclau, Chantal Mouffe (1985), Hegemony and Socialist Strategy. Towards a Radical Democratic Politics, London: Verso (dt. [1991]: Hegemonie und radikale Demokratie. Zur Dekonstruktion des Marxismus, Übersetzung von Michael Hintz, Gerd Vorwallner, Wien: Passagen Verlag). Vgl. hierzu: Susanne Lummerding (2005): Die Sozio-symbolische Ordnung des Anderen. In: dies.: agency@? Cyber-Diskurse, Subjektkonstituierung und Handlungsfähigkeit im Feld des Politischen, Wien/Köln: Böhlau, 149-174.

Demokratie und Gesellschaft, verstanden in diesem Sinn, bedingen ein kontinuierliches, agonales Ausverhandeln der Strukturen, der Grundlagen, der Grenzen, der Definition ebendieser Gesellschaft und Demokratie – und die bewusste Aufrechterhaltung dieses Ausverhandelns als nicht terminierbare, offene Prozesse. Mein Argument ist, dass dies anzuerkennen radikal mehr erfordert als etwa – gemäß einer Art Mengenlehre – zu konstatieren, dass durch ankommende Geflüchtete zu einer quasi ‚gegebenen‘ Gesellschaft neue Aspekte hinzukommen werden (die je nach Perspektive unterschiedlich bewertet werden). Gegenüber derart einer quantifizierenden, identitären Logik folgenden Vorstellungen will ich für eine radikale Kritik an Grenzsicherungen als solchen (als Trennungen eines ‚Innen‘ von einem ‚Außen‘) auf einer epistemisch_politischen Ebene plädieren.

Eine gesellschafts- und machtkritische, antidiskriminatorische Praxis wäre demnach nicht allein darin zu sehen, etablierte Machtgefüge zur Debatte zu stellen, sondern ist auch selbst mit der nicht geringen Herausforderung konfrontiert, sowohl Definitionsmacht als auch Identitätsansprüche bzw. Identitätszuschreibungen im jeweils eigenen konkreten Arbeitskontext radikal zur Disposition zu stellen. Diese Herausforderung stellt sich also sowohl auf der Ebene etwa der Organisation der konkreten Arbeit mit Geflüchteten oder in diversitäts-reflexiver Bildungs- und Beratungspraxis, als auch auf einer wesentlich umfassenderen Ebene eines radikal kritischen, anti-identitären Verständnisses von Demokratie und Gesellschaft. Es geht um das Abgeben, das Teilen von Definitionsmacht darüber, wo die Grenze der ‚Gemeinschaft‘ und des ‚Eigenen‘ gezogen wird und auf welcher Basis Zugehörigkeiten und deren Voraussetzungen, Konsequenzen und Strukturen, Bedarfe und Zielsetzungen definiert werden. Ein Teilen von Definitionsmacht als agonaler Prozess des kontinuierlichen Ausverhandelns bedeutet also eine bewusste Aufrechterhaltung der Debatte als per definitionem nicht beendbarer und offener Prozess, in dem Machtverhältnisse keineswegs selbstverständlich, sondern vielmehr permanenter Begründung bedürfen und jederzeit zur Disposition stehen.

Fußnoten

Fußnoten
1 Siehe dazu; Kurto Wendt: 6. 9. 2015: Der Tag, an dem „Schienenersatzverkehr“ zum politischen Begriff wurde. In: Bildpunkt. Zeitschrift der IG Bildende Kunst, Herbst 2015 Nr. 37, 13-14.
2 Vergleichbare Ansätze lassen sich auch im Rahmen der 2012 zeitgleich in Österreich und Deutschland unternommenen (Bundesländer- und Asylgesetzgrenzen überschreitenden) Protestmärsche gegen Lagerzwang, Residenzpflicht und Abschiebung beobachten und ebenso im Zusammenhang der darauffolgenden Besetzung öffentlicher Plätze und Gebäude und Selbstorganisation von Protestcamps (wie z.B. Oranienplatz/Berlin oder Votivkirche/Wien).
Vgl. dazu: Nadiye Ünsal
: Challenging ‘Refugees’ and ‘Supporters’
 Intersectional Power Structures in the Refugee Movement in Berlin. sowie: Napuli Langa
: About the refugee movement in Kreuzberg/Berlin. sowie: transact: Wie ist Deine Freiheit mit meiner verbunden? Stichworte zu gemischter Organisierung, Definitionsmacht und Critical Whiteness.
An welche Grenzen/Grenzsicherungsbestrebungen Ansätze selbstermächtigender Grenzkritik treffen, zeigt sehr deutlich der Dokumentarfilm Last Shelter (Ö, 2015) von Gerald Igor Hauzenberger über Konfliktfelder und Eskalationsdynamiken im Zusammenhang mit der monatelangen Besetzung der Wiener Votivkirche durch Geflüchtete.
3 Ernesto Laclau, Chantal Mouffe (1985), Hegemony and Socialist Strategy. Towards a Radical Democratic Politics, London: Verso (dt. [1991]: Hegemonie und radikale Demokratie. Zur Dekonstruktion des Marxismus, Übersetzung von Michael Hintz, Gerd Vorwallner, Wien: Passagen Verlag). Vgl. hierzu: Susanne Lummerding (2005): Die Sozio-symbolische Ordnung des Anderen. In: dies.: agency@? Cyber-Diskurse, Subjektkonstituierung und Handlungsfähigkeit im Feld des Politischen, Wien/Köln: Böhlau, 149-174.