„I am asking you to live in the presence of reality, an invigorating life.“
– Virginia Woolf

 

Am 17. August 1971 fiel in Österreich das gesetzliche Totalverbot von gleichgeschlechtlichen Handlungen. Kriminalisiert waren sowohl Handlungen zwischen Frauen als auch zwischen Männern, wobei Sexualität zwischen Frauen weniger ernst genommen wurde, weshalb die Verfolgung vor allem Männer betroffen hatte. Das Verbot wurde im Zuge der so genannten „Kleinen Strafrechtsreform“ unter der damaligen sozialdemokratischen Minderheitsregierung – federführend war Justizminister Christian Broda – abgeschafft. Gleichzeitig wurden aber vier neue Strafbestände eingeführt, die unterschiedliche Aspekte gleichgeschlechtlicher Handlungen kriminalisierten. Es sollte über 30 Jahre dauern, bis der letzte davon im Jahr 2002 durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aufgehoben wurde.

Anlässlich des halbrunden Jubiläums der Kleinen Strafrechtsreform fand diesen Juni an der Universität Wien eine Tagung statt, die sich mit den „Kontinuitäten und Brüchen im Umgang mit Homosexualität(en)“, so der Untertitel, auseinandersetzte. Organisiert wurde diese von einem interdisziplinären Team bestehend aus Jurist_innen und Historiker_innen. Auch die Tagungsbeiträge, die teilweise über den österreichischen Horizont hinausgingen und auch Entwicklungen und Diskurse etwa in Deutschland, dem ehemaligen Jugoslawien oder Ungarn in den Blick nahmen, bewegten sich an der Schnittstelle von Geschichts- und Rechtswissenschaft – ergänzt um soziologische oder anthropologische Perspektiven.

Trotz der rechtlichen Entwicklungen der letzten 45 Jahre, die durchaus als Fortschritt gesehen werden können, hatte sich die Aktualität des Themas gerade an der Uni Wien wenige Tage zuvor wieder einmal offenbart: Zwei Frauen, die sich auf den Stufen des Hauptgebäudes geküsst hatten, waren von einer Security-Mitarbeiterin aufgefordert worden, dies zu unterlassen – mit der Begründung, dass dies nicht sexy aussehe (!) und die Portiere so etwas nicht sehen wollten. Der Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät Paul Oberhammer bezeichnete die Tagung in seiner Eröffnungsrede als „Antithese“ zu diesem homophoben Vorfall.

Elisabeth Holzleithner, Professorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies, thematisierte in ihrer Keynote die Frage der Normalisierung von homosexuellen Beziehungen – also deren zunehmendes Rücken in den Bereich des gesellschaftlich als normal Anerkannten – in Österreich. Nach dem schrittweisen Abbau von rechtlichen Diskriminierungen gibt es für gleichgeschlechtliche Paare seit 2010 die Möglichkeit, sich zu „verpartnern“. Die Eingetragene Partnerschaft ist jedoch der Ehe nicht gleichgestellt, und das war auch nie die Intention. Holzleithner bezeichnete das zugehörige Gesetz (EPG) als „institutionalisierte Niedertracht“, da die Legist_innen, die das Gesetz verfassten, den Auftrag bekommen hatten, so viele Differenzierungen zur Ehe wie möglich hineinzuschreiben – so wird zum Beispiel aus dem Familiennamen im Zeitpunkt der Verpartnerung ein Nachname – symbolisch können gleichgeschlechtliche Paare (und deren Kinder) also keine Familie sein.

Trotz des Bestehens der konservativen ÖVP auf diese Unterschiede ist die schrittweise staatliche Anerkennung homosexueller Beziehungen ein Faktum, das als Teil eines gesellschaftlichen Normalisierungsprozesses angesehen werden kann. Diesen Prozess sieht Holzleithner ambivalent: Zum einen bedeute Normalisierung, „ein Leben halbwegs in Sicherheit führen zu können.“ Gleichzeitig warnt sie vor ihrer Schattenseite, der „bösen Form von Normalisierung“. Dabei handelt es sich um eine Affirmation von Normalität durch die ehemals Ausgeschlossenen, um ein „Es-sich-einrichten“ in der neu gewonnenen Normalität, das mit der Gefahr einhergeht, die Verworfenheit anderer Menschen(gruppen) zu vergessen. Diesen Aspekt von Normalisierung gelte es für Aktivist_innen immer im Auge zu behalten.

Die folgenden Vorträge spannten inhaltlich einen Bogen, der von der Aufarbeitung der Geschichte der Strafrechtsreform über die Beschäftigung mit zivilgesellschaftlichen Akteur_innen und Organisationen, den historischen und gegenwärtigen Umgang mit Trans-Personen bis zu Fragen zu Erinnerungspolitik und Einzelbiographien reichte. Den Organisator_innen ist es damit gelungen, eine gleichzeitig sehr fokussierte wie vielfältige Tagung auf die Beine zu stellen, die auch tiefgehende Diskussionen zwischen den vertretenen Disziplinen ermöglichte.

Ein Highlight der Tagung bildete eine Führung durch das Wiener Landesgericht für Strafsachen – jenen Ort, an dem ziemlich genau 45 Jahre zuvor (nicht einmal ein Monat vor der Abschaffung des Totalverbots homosexueller Handlungen) die letzte Verurteilung aufgrund „gleichgeschlechtlicher Unzucht“ erfolgt war.

In der abschließenden Podiumsdiskussion im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts kamen Aktivist_innen und Wissenschaftler_innen zu Wort, die aus ihren persönlichen und beruflichen Perspektiven Aspekte beleuchteten, die in den Vorträgen angerissen worden waren. So erläuterte Marty Huber, die u.a. im Projekt Queer Base mit LGBTIQ Geflüchteten arbeitet, die Situation von geflüchteten LGBTIQ Personen im österreichischen Asylsystem und kritisierte die Schnellverfahren an den Grenzen oder die Einstufung von Ländern wie Marokko, Tunesien, Ägypten oder der Türkei als sichere Drittstaaten. Die Forscherin und Filmemacherin Katharina Miko berichtete von den Protagonist_innen ihres Films „Warme Gefühle“ (2012), die alle noch die Zeit des Totalverbots erlebt haben. Gefragt, wie diese die Entwicklungen der letzten Jahre sehen, erzählte die Regisseurin, dass sie vor allem Wehmut empfanden, nicht die Möglichkeit gehabt zu haben, ihre eigenen Beziehungen offener leben zu können.

Die Tagungsbeiträge machten deutlich: (Un-)Recht wirkt sich ganz direkt auf konkrete Menschen und deren Möglichkeit, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu leben, aus. Der Blick auf diese Auswirkungen muss im Zentrum aktivistischer, rechtsgestalterischer und wissenschaftlicher, oder kurz: politischer Praxis stehen.